FAQs

Frage:
>>ist die unsichtbare Zahnspange auch für Kinder geeignet, welche noch nicht
     alle bleibenden Zähne, oder sogar noch Zahnlücken haben ? <<
Antwort:
     << iSmile ist sogar gerade bei Kindern mit Wechselgebiss besonders zu empfehlen !
           Die unschönen Lücken können während der Behandlung mit zahnfarbenem Material
           ausgefüllt werden, die Lücken verschwinden somit schon während der Behandlung. >>
 
Frage:
>>ist nach der erfolgreichen Behandlung noch etwas zu tun?<<
Antwort:
     <<Nach der Behandlung, welche mit dem Geradestellen der Zähne in die
          gewünschte Position endet, müssen unbedingt auch weiterhin sogenannte 
          Retainerschienen getragen werden.
          Die Zahnstellung muss sich in der Endposition erst verfestigen.
          Es kann auch nach einiger Zeit wie bei jeder Kieferorthopädischen Behandlung
          in ganz dünner Retainerdraht auf die Rückseite der Frontzähne befestigt werden,
          welcher verhindert, dass sich die Zähne wieder in ihre alte Ursprungsposition 
          zurückdrehen.
          Diese Retainer gehören nicht zur Behandlung und sind extra zu bezahlen >>
 
Frage:
>>Was ist die GratisZahnspange?
Antwort:
    <<Die Gratizahnspange wird für Kinder mit schweren Fehlstellungen
         (Schweregrad 4 & 5 bei einer 5 stufigen Einteilung) seit 2015 angeboten.
         Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn-und/oder Kieferfehlstellungen,
         wenn diese bei Vertrafkieferorthopäden durchgeführt werden.
         Die kostenfreie Zahnspange gibt es für Kinder bis zum 18. Lebensjahr, mit einer schweren Fehlstellung,
         welche nach einer 5 stelligen Skala bewertet wird.
         Die Einstufung des Schweregrades der Fehlstellung efolgt nach dem IOTN Index.
         Dieser ist ein klinischer Index zur Einschätzung der kieferorthopädischenBehandlungsnotwendigkeit (nach Richmond)
             Grad 1: keine Behandlungsnotwendigkeit
             Grad 2: geringe Anomalie, keine Behandlungsnotwendigkeit
             Grad 3: grenzwertige Behandlungsnotwendigkeit
             Grad 4: Behandlungsnotwendigkeit
             Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit
Die Feststellung des Schweregrades erfolgt vom Kieferorthopäden oder einem spezialisiertem  Zahnarzt.
 
Es werden grundsätzlich 2 Behandlungsphasen unterschieden:
Interzeptive Behandlung: darunter versteht man eine freühe korrektur einer Fehlstellung(Kreutzbisse, stark vorstehende Schneidezähne, Durchbruchsstörungen etc.)
die eine möglichstnormale Weiterentwicklung des Gebisses ermöglichen soll. Die Therapie erfolgt kostenübernehmend von den Krankenkassen bei IOTN4 und 5 Fällen und bestimmten Indikationen.
 
Die Kieferorthopädische Haupbehandlung betrifft Patienten mit Fehlstellungen mit Schweregrad 4 oder 5 zwischen dem 12. und 18.Lebensjahr.
 
Die Behandlung wird von den Kassen für 3 Jahre Finanziert.
Bezahlt wird eine Standardbehandlung mit Metall-Brackets.
 
Kinder mit Fehlstellungen Schweregrad 3 bekommen weiterhin den Zuschuss für abnehmbare Kieferorthopädische Geräte von den Krankenkassen.
 
Nur qualifizierte Zahnärztinnen/Zahnärzte dürfen diese Leistungen anbieten.
Bei diesen Vertagskieferorthopäden werden die Kosten zu 100% von den Versicherungsträgern übernommen.